Der #DigitalServiceAct sollte eine Art Grundgesetz für den digitalen Raum werden, kann diesen Anspruch aber nicht einlösen. Pirat Breyer meint hierzu, die Privatsphäre werde weder durch ein Recht auf anonyme Internetnutzung noch durch eines auf Verschlüsselung, durch ein Verbot von Vorratsdatenspeicherung oder ein Recht zur Ablehnung von Überwachungswerbung im Browser ("Do not track") geschützt. Völlig legale Berichte und Informationen könnten gelöscht werden.
https://www.heise.de/news/Digital-Services-Act-EU-Gremien-einigen-sich-auf-Plattform-Grundgesetz-7063141.html